Vorzeitige Einschulung beantragen
Beschreibung
Schulpflichtig sind alle Kinder, die spätestens am Einschulungsstichtag sechs Jahre alt sind.
Einschulungsstichtag ab dem Schuljahr 2022/2023 ist der 30. Juni.
Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können Sie zur Schule anmelden. So wird das Kind schulpflichtig.
Alle Kinder, die erst nach dem 30. Juni dieses folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Hat die Schulleitung Zweifel an der Schulbereitschaft des Kindes, holt sie ein Gutachten des Gesundheitsamtes ein. Stimmt sie dem Antrag zu, beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Bischweier wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. ein Gutachten des Gesundheitsamtes über die Schulbereitschaft.
Voraussetzungen
Ihr Kind wird erst nach dem 30. Juni des auf den Stichtag folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt.
Beispiel Schuljahr 2024/25: Stichtag ist der 30.06.2024
- Reguläre Einschulung: 6. Geburtstag bis 30.06.2024, (geboren 01.07.2017 - 30.06.2018)
- Kann-Kind: 6. Geburtstag zwischen 01.07.2024 und 30.06.2025, (geboren 01.07.2018 - 30.06.2019)
- vorzeitige Einschulung: 6. Geburtstag ab dem 01.07.2025, (geboren nach 30.06.2019)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid.
Verfahrensablauf
Sie können die vorzeitige Einschulung formlos schriftlich bei der zuständigen Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.
Fristen
Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule in der örtlichen Presse oder direkt an der Grundschule.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Fragen zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes haben, können Sie sich gerne an die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung, die für die Kooperation Kindertageseinrichtung - Grundschule verantwortliche Lehrkraft oder die Schulleitung der zuständigen Grundschule wenden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg