Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

    Vorzeitige Einschulung beantragen

    Schulpflichtig sind alle Kinder, die spätestens am Einschulungsstichtag sechs Jahre alt sind.

    Beschreibung

    Schulpflichtig sind alle Kinder, die spätestens am Einschulungsstichtag sechs Jahre alt sind.

    Einschulungsstichtag ab dem Schuljahr 2022/2023 ist der 30. Juni.

    Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können Sie zur Schule anmelden. So wird das Kind schulpflichtig.

    Alle Kinder, die erst nach dem 30. Juni dieses folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

    Hat die Schulleitung Zweifel an der Schulbereitschaft des Kindes, holt sie ein Gutachten des Gesundheitsamtes ein. Stimmt sie dem Antrag zu, beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bissingen an der Teck (Gemeinde Bissingen an der Teck)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vordere Straße 45

    73266 Bissingen an der Teck

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07023/90000-0

    Fax: 07023/90000-99

    E-Mail: rathaus@bissingen-teck.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. ein Gutachten des Gesundheitsamtes über die Schulbereitschaft.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wird erst nach dem 30. Juni des auf den Stichtag folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt.

    Beispiel Schuljahr 2024/25: Stichtag ist der 30.06.2024

    • Reguläre Einschulung: 6. Geburtstag bis 30.06.2024, (geboren 01.07.2017 - 30.06.2018)
    • Kann-Kind: 6. Geburtstag zwischen 01.07.2024 und 30.06.2025, (geboren 01.07.2018 - 30.06.2019)
    • vorzeitige Einschulung: 6. Geburtstag ab dem 01.07.2025, (geboren nach 30.06.2019)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Sie können die vorzeitige Einschulung formlos schriftlich bei der zuständigen Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.

    Fristen

    Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule in der örtlichen Presse oder direkt an der Grundschule.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Fragen zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes haben, können Sie sich gerne an die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung, die für die Kooperation Kindertageseinrichtung - Grundschule verantwortliche Lehrkraft oder die Schulleitung der zuständigen Grundschule wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en