Handwerksrolle - Auskunft beantragen
Hinweise für Mengen
Beschreibung
Hinweise für Mengen
Sie können eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen, wenn Sie folgende Informationen benötigen:
- Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder
- ordnungsgemäße Eintragung eines bestimmten Betriebes in die Handwerksrolle oder
- Name der Person, die als Betriebsleitung tätig ist.
Ansprechpartner
Recht und Handwerksrolle (Recht und Handwerksrolle)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 17 43
72707 Reutlingen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mengen
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Mengen
- berechtigtes Interesse
Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise die Prüfung daraufhin sein, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen. - Es darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das die Übermittlung ihrer Daten ausschließt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mengen
Rechtsbehelf
Hinweise für Mengen
nein
Verfahrensablauf
Hinweise für Mengen
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragen Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle.
Sie müssen genau angeben, für welchen Zweck Sie diese Daten benötigen.
Den Antrag auf eine Auskunft in Form einer Adressenliste müssen Sie schriftlich auf einem Formular stellen. Manche Handwerkskammern stellen das Formblatt auch zum Download bereit.
Einzelauskünfte aus der Handwerksrolle erhalten Sie auch telefonisch. Direkte Auskünfte online sind nicht möglich.
Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Fristen
Hinweise für Mengen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Mengen
Der Antrag auf Auskunft aus der Handwerksrolle wird meistens in sieben Tagen beantwortet.
Kosten
Hinweise für Mengen
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer Reutlingen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mengen
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg