Handwerksrolle - Auskunft beantragen
Beschreibung
Sie können eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen, wenn Sie folgende Informationen benötigen:
- Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder
- ordnungsgemäße Eintragung eines bestimmten Betriebes in die Handwerksrolle oder
- Name der Person, die als Betriebsleitung tätig ist.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Region Stuttgart (Handwerkskammer Region Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 102155
70017 Stuttgart
Öffnungszeiten
Servicezeit (Verwaltung) Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 16:00 Uhr Servicezeit (Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart) Mo 06:45 - 18:30 Uhr Di 06:45 - 18:30 Uhr Mi 06:45 - 18:30 Uhr Do 06:45 - 18:30 Uhr Fr 06:45 - 18:30 Uhr Sa 07:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- berechtigtes Interesse
Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise die Prüfung daraufhin sein, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen. - Es darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das die Übermittlung ihrer Daten ausschließt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nein
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragen Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle.
Sie müssen genau angeben, für welchen Zweck Sie diese Daten benötigen.
Den Antrag auf eine Auskunft in Form einer Adressenliste müssen Sie schriftlich auf einem Formular stellen. Manche Handwerkskammern stellen das Formblatt auch zum Download bereit.
Einzelauskünfte aus der Handwerksrolle erhalten Sie auch telefonisch. Direkte Auskünfte online sind nicht möglich.
Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Der Antrag auf Auskunft aus der Handwerksrolle wird meistens in sieben Tagen beantwortet.
Kosten
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg