Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Beschreibung
Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.
Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 78007
78045 Villingen-Schwenningen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07721 913-0
Fax: 07721 913-8900
E-Mail: landratsamt@Lrasbk.de
De-Mail: landratsamt@Lrasbk.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.
Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck bzw. auch bei der Reinigung davon.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg