Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Beschreibung
Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.
Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
FB 55 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FB 55 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07141/144-2031
Telefon Festnetz: beachten Sie bitte unsere Bandansage (Tel. 07141-144-2031)
Fax: 07141/144-59937
E-Mail: vet@landkreis-ludwigsburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.
Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck beziehungsweise auch bei der Reinigung davon.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg