Bewachungsgewerbe Erlaubnis

    Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder den Besitz fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder den Besitz fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:

    • herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
    • Veranstaltungsdienst
    • Fluggastkontrolle
    • Durchführung von Geld- und Werttransporten
    • Personenschutz
    • Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken und anderen Anlagen der Energieversorgung

    Hinweis: Für die Tätigkeit der Beschäftigten eines Bewachungsunternehmers, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut sind (Bewachungspersonal, Wachpersonen), gelten besondere Regelungen; sie benötigen keine Erlaubnis, müssen aber bestimmte persönliche Anforderungen erfüllen. Als Bewachungsunternehmer müssen sie diese Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit der zuständigen Stelle melden.

    Tipp: Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gewerbebehörden oder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 10

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133-1586

    E-Mail: stadt@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gaststätten- und Gewerberecht (Gaststätten- und Gewerberecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorherigere Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 15:30 Uhr Do 08:30 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 15:30 Uhr 27.12.2024 bis 30.12.2024 Stadtverwaltung geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 0721 133 3387

    Fax: 0721 133 3290

    E-Mail: gewerbewesen@oa.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
    • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
        • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
    • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Nachweis der persönlichen Sachkunde durch Vorlage einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung oder durch Vorlage eines als gleichwertig anerkannten Nachweises
    • Dokumente, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
    • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherung
      Mindestversicherungssummen (§ 6 Bewachungsverordnung, BewachV):
      • für Personenschäden: 1 Million Euro
      • für Sachschäden: 250.000 Euro
      • für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000 Euro
      • für reine Vermögensschäden: 12.500 Euro

    Zur Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit) kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern und Stellungnahmen anderer Behörden (z.B. Polizei, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz) einholen.

    Ab dem 1.1.2019 wird ihre persönliche Zuverlässigkeit in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, erneut überprüft.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit.
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
    • Sie führen
      • den Nachweis Ihrer persönlichen Sachkunde durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss und
      • den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    Gewerbeordnung (GewO)

    • § 34a Bewachungsgewerbe

    Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde.

    420,00 EUR bis 950,00 EUR

    Zahlungsart: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en