Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen

    Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
    Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
    Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Briegelacker (Bürgerbüro Briegelacker)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 21

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Ausgabe von Biotüten, Gartenabfallsäcken, Restmüllsäcken) Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Servicezeit (nur mit Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung; Bitte beachten Sie, dass bei hohem Kundenaufkommen die Aufrufanlage früher gesperrt wird) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931803

    Fax: 07221931888

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Rathaus (Bürgerbüro Rathaus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jesuitenplatz -

    76530 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (nur mit Terminvereinbarung) Mo 09:30 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 09:30 - 16:00 Uhr Do 09:30 - 12:00 Uhr Fr 09:30 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung; Bitte beachten Sie, dass bei hohem Kundenaufkommen die Aufrufanlage früher gesperrt wird.) Mo geschlossen Di 09:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (Ausgabe von Biotüten, Gartenabfallsäcken, Restmüllsäcken) Mo 09:30 - 16:00 Uhr Di 09:30 - 16:00 Uhr Mi 09:30 - 16:00 Uhr Do 09:30 - 17:30 Uhr Fr 09:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931130

    Fax: 07221931135

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ebersteinburg (Ortsverwaltung Ebersteinburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ebersteinburger Straße 54

    76530 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: ov.ebersteinburg@baden-baden.de

    Fax: 07221932512

    Telefon Festnetz: 07221932511

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Haueneberstein (Ortsverwaltung Haueneberstein)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (mit Terminvergabe) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ov.haueneberstein@baden-baden.de

    Fax: 07221931255

    Telefon Festnetz: 07221 93 1250

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    Verwaltungsstelle Neuweier (Verwaltungsstelle Neuweier)

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    Hausanschrift

    Mauerbergstraße 95

    76534 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (mit Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221 93 1270

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Varnhalt (Verwaltungsstelle Varnhalt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchberg 6

    76534 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (mit Terminvergabe) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931276

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    Ortsverwaltung Sandweier (Ortsverwaltung Sandweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Iffezheimer Straße 5

    76532 Baden-Baden

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    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: ov.sandweier@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931230

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    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie sind 42 Tage vor der Bundestagswahl bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet.
    • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl aus.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die

    • am Wahltag 18 Jahre alt oder älter sind,
    • nachdem sie 14 Jahre alt geworden sind, mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist, also in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, Einspruch einlegen.

    Der Einspruch kann schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) erfolgen. Ihrem Einspruch müssen Sie Nachweise beifügen, dass das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig ist. Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Einspruch spätestens 10 Tage vor der Wahl.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.

    Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern bei:

    • den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
    • dem Bundeswahlleiter und
    • den Kreiswahlleitern.

    Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.

    Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt zugleich als Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines.

    Wenn Sie den Wahlschein erhalten, wissen Sie daher, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie erhalten mit ihm auch Ihre Briefwahlunterlagen.

    Wenn die zuständige Stelle Ihren Antrag ablehnt, werden Sie informiert.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

    Kosten

    Für die postalische Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einzusehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de