Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
    Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
    Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

    Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

    Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei der Stadt Friedrichshafen erfahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wahlen & Statistik (Wahlen & Statistik)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2181

    E-Mail: wahlen@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 0

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie

    • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
    • im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Hinweis: Wir schicken Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, melden Sie sich bei uns.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie können den Wahlschein beantragen:

    • persönlich
    • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
    • schriftlich
      Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
      • Familienname
      • Vornamen
      • Geburtsdatum
      • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
      • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
    • online – weitere Informationen unter www.wahlen.friedrichshafen.de

    Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

    Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    bei Versand per Post: Versandkosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en