Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen

    Hinweise für Stühlingen

    Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
    Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

    Beschreibung

    Hinweise für Stühlingen

    Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
    Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

    Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

    Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Standesamt (Bürgerbüro und Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 9

    79780 Stühlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7744 53232

    Fax: +49 7744 53222

    E-Mail: buergerservice@stuehlingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Stühlingen (Stadt Stühlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 9

    79780 Stühlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Do 08:00 - 12:00 oder nach telefonischer Vereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7744 5320

    Fax: +49 7744 53222

    E-Mail: stadtverwaltung@stuehlingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stühlingen

    wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stühlingen

    Sie

    • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
    • im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stühlingen

    je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

    Bundeswahlordnung (BWO)

    Europawahlordnung (EuWO):

    • § 26 Absatz 1 Wahlscheinanträge

    Bundeswahlordnung (BWO):

    • § 27 Absatz 1 Erteilung von Wahlscheinen

    Landeswahlordnung (LWO):

    • § 19 Absatz 1 Wahlscheinanträge

    Kommunalwahlordnung (KomWO):

    • § 10 Absatz 1 Wahlscheinanträge

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Stühlingen

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stühlingen

    Sie können den Wahlschein beantragen:

    • persönlich
    • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
    • schriftlich
      Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Fax, E-Mail oder mündlich, bei der Europawahl per Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
      • Familienname
      • Vornamen
      • Geburtsdatum
      • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
      • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
    • über Online-Formulare hier im Serviceportal beziehungsweise im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet

    Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Stühlingen

    Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Bundestagwahl (Freitag), 15 Uhr, bei den übrigen Wahlen (Freitag) 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

    Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Stühlingen

    bei Versand per Post: Versandkosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stühlingen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en