Wahlschein beantragen
Hinweise für Stühlingen
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Beschreibung
Hinweise für Stühlingen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Stühlingen (Stadt Stühlingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Do 08:00 - 12:00 oder nach telefonischer Vereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stühlingen
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Voraussetzungen
Hinweise für Stühlingen
Sie
- sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
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je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
- § 26 Absatz 1 Wahlscheinanträge
Bundeswahlordnung (BWO):
- § 27 Absatz 1 Erteilung von Wahlscheinen
- § 19 Absatz 1 Wahlscheinanträge
- § 10 Absatz 1 Wahlscheinanträge
Rechtsbehelf
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kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Stühlingen
Sie können den Wahlschein beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Fax, E-Mail oder mündlich, bei der Europawahl per Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
- über Online-Formulare hier im Serviceportal beziehungsweise im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Fristen
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Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Bundestagwahl (Freitag), 15 Uhr, bei den übrigen Wahlen (Freitag) 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Kosten
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bei Versand per Post: Versandkosten
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg