Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen

    Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
    Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

    Beschreibung

    Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
    Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

    Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

    Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Briegelacker (Bürgerbüro Briegelacker)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 21

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931803

    Fax: 07221931888

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Rathaus (Bürgerbüro Rathaus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jesuitenplatz -

    76530 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931130

    Fax: 07221931135

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ebersteinburg (Ortsverwaltung Ebersteinburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ebersteinburger Straße 54

    76530 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.ebersteinburg@baden-baden.de

    Fax: 07221932512

    Telefon Festnetz: 07221932511

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Haueneberstein (Ortsverwaltung Haueneberstein)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.haueneberstein@baden-baden.de

    Fax: 07221931255

    Telefon Festnetz: 07221 93 1250

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Neuweier (Verwaltungsstelle Neuweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mauerbergstraße 95

    76534 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221 93 1270

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Varnhalt (Verwaltungsstelle Varnhalt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchberg 6

    76534 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931276

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Sandweier (Ortsverwaltung Sandweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Iffezheimer Straße 5

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.sandweier@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931230

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

    Voraussetzungen

    Sie

    • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
    • im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

    Europawahlordnung

    • § 26 Absatz 1 Europawahlordnung (EuWO)

    Bundeswahlordnung

    • § 27 Absatz 1 Bundeswahlordnung (BWO)

    Landeswahlordnung

    • § 19 Absatz 1 Landeswahlordnung (LWO)

    Kommunalwahlordnung

    • § 10 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)

     

     

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie können den Wahlschein beantragen:

    • persönlich
    • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
    • schriftlich
      Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Fax, E-Mail oder mündlich, bei der Europawahl per Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
      • Familienname
      • Vornamen
      • Geburtsdatum
      • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
      • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
    • über Online-Formulare hier im Serviceportal beziehungsweise im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet

    Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

    Fristen

    Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

    Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

    Kosten

    Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en