Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen

    Hinweise für Besigheim

    > Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
    > Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    > Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
    > Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

    Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

    Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt - Gewerbeamt - Fundbüro (Einwohnermeldeamt - Gewerbeamt - Fundbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 228

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: einwohnermeldeamt@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    Sie

    • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
    • im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Besigheim

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    Sie können den Wahlschein beantragen:

    • persönlich
    • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
    • schriftlich
      Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
      • Familienname
      • Vornamen
      • Geburtsdatum
      • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
      • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen
    • per E-Mail an einwohnermeldeamt@besigheim.de mit den o.g. Angaben
    • über folgendes Online-Formular: [Link bis auf Weiteres inaktiv]

     

     

    Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Besigheim

    Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18.00 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

    Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15.00 Uhr am Wahltag beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Es entstehen Versandkosten:

    • bei Rücksendung des Wahlbriefes von außerhalb des Bundesgebiets
    • bei Nutzung einer anderen Versendungsart als der angegebenen

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Besigheim

    Beantragen Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig. Sowohl die Übersendung der Wahlunterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern. Der rote (bei Kommunalwahlen gelbe) Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18.00 Uhr) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle sein.

    Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen.

    Empfehlung: Bei Versand durch ein Postunternehmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten Sie den Wahlbrief spätestens 3 Werktage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en