Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen
Beschreibung
An baden-württembergischen Hochschulen gibt es zwei Zugangswege:
- allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, beispielsweise Meister oder Fachwirt
- fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
(Zugangsweg für beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung für ein fachlich entsprechendes Studium)
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Hochschule.
Voraussetzungen
für den allgemeinen Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung:
- erfolgreich abgeschlossene, anerkannte, berufliche Aufstiegsfortbildung: dazu zählen vor allem
- eine Meisterprüfung
- eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung, vor allem nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder durch Abschlüsse an Fachschulen im Sinne des § 14 Schulgesetzes für Baden-Württemberg
- bestimmte in der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung aufgeführte Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
für den fachgebundenen Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung:
- erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, die dem angestrebten Studiengang fachlich entspricht
- grundsätzlich mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
- das Bestehen einer Eignungsprüfung
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchulG) (Abschlüsse an Fachschulen)
- § 58 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zugang zu grundständigen Studiengängen)
- § 59 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien)
- Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
- § 16 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) (Prüfungs- und Bewerbungsgebühren)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.
Sie müssen ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei gehen die Hochschulen auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang ein.
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung
Die Hochschule prüft, ob die von Ihnen absolvierte berufliche Aufstiegsfortbildung als Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium anerkannt wird. Deren Zeugnis tritt zusammen mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen führt die Hochschule Auswahlverfahren durch. In diesen Auswahlverfahren ist die in der beruflichen Aufstiegsfortbildung erzielte Durchschnittsnote maßgeblich. Für die Wartezeit ist das Datum des Erwerbs der Meisterprüfung oder der gleichwertigen Fortbildung bestimmend (frühestens: 1. April 2006).
Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online direkt bei den Hochschulen.
Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
Die Hochschule informiert Sie über Inhalte, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung sowie Vorbereitungsmöglichkeiten.
Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich bei der Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen. Sie teilt Ihnen schriftlich Ort und Datum der Prüfung mit. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist eine einmalige Wiederholung frühestens im folgenden Jahr möglich.
Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Fristen
Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung: Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie bis zum 1. Februar eines Jahres schriftlich bei der Hochschule beantragen.
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung: Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.
Kosten
Für die Eignungsprüfung: an staatlichen Hochschschulen bis zu EUR 200,00.
Erkundigen Sie sich bei der Hochschule. Bei nichtstaatlichen Hochschulen sind auch höhere Gebühren möglich.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg