Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
Hinweise für Brackenheim
Beschreibung
Hinweise für Brackenheim
Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.
Dafür ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Brackenheim (Stadt Brackenheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 61
74334 Brackenheim
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat) 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat)
Kontakt
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
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Kontakt
E-Mail: info@brackenheim.de
E-Mail: nina.beyl@brackenheim.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Brackenheim
Voraussetzungen
Hinweise für Brackenheim
Sie sind Wohnungsgeber des neuen Wohnsitzes.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich und nicht nur zum Schein zur Benutzung überlässt.
Dies gilt unabhängig davon, ob dem ein Vertrag zugrunde liegt und ob dieser wirksam ist.
Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet.
Wohnungsgeber kann auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein, zum Beispiel Hausverwaltungen.
Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.
Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder nur gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.
Beziehen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin selbst die Wohnung oder das Haus, geben Sie eine Eigenerklärung für sich ab.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Brackenheim
Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person müssen der Meldebehörde den Einzug der meldepflichtigen Person schriftlich bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung).
Dabei bestätigen Sie folgende Daten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift als Wohnungsgeber oder wenn Sie nicht Eigentümer sind, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung, in die eingezogen wird, sowie
- Namen der meldepflichtigen Personen.
Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhalten Sie ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das müssen Sie der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen.
Sie können sich danach bei der Meldebehörde erkundigen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat.
Fristen
Hinweise für Brackenheim
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Kosten
Hinweise für Brackenheim
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Brackenheim
Die Meldebehörde kann gegebenenfalls weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsehen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg