Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

    Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

    Beschreibung

    Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

    • Abschriften
    • Ablichtungen
    • Vervielfältigungen
    • Negative

    Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

    • genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
    • Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
    • Ort und Tag der Beglaubigung
    • Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
    • wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist:
      Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist

    Hinweis: Zusätzliche Feststellungen enthalten Ausdrucke von elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. In diesem Fall werden die Unterschrift des oder der Bediensteten und das Dienstsiegel durch eine qualifizierte Signatur ersetzt.

    In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.

    Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Innenstadt (Bürgerservice Innenstadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    K 7

    68159 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 2628

    Fax: 0621 293 3257

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Rheinau (Bürgerservice Rheinau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Relaisstr. 124

    68219 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 6100

    Fax: 0621 293 6194

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Neckarstadt (Bürgerservice Neckarstadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstr. 40

    68169 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 5580

    Fax: 0621 293 5588

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Sandhofen (Bürgerservice Sandhofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obergasse 1

    68307 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 184510

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Schönau (Bürgerservice Schönau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Memeler Straße 51

    68307 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 460862 0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Vogelstang (Bürgerservice Vogelstang)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiberger Ring 6

    68309 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 8480

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Lindenhof (Bürgerservice Lindenhof)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glücksteinallee 11

    68163 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 6860

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Neuhermsheim (Bürgerservice Neuhermsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerd-Dehof-Platz 1

    68163 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 6850

    Fax: 0621 293 6855

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Neckarau (Bürgerservice Neckarau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheingoldstr. 14

    68199 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 6800

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Waldhof (Bürgerservice Waldhof)

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Frankfurter Straße 1-3

    68305 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 7600

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Wallstadt (Bürgerservice Wallstadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mosbacher Str. 17

    68259 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 8205

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Feudenheim (Bürgerservice Feudenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 52

    68259 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 8200

    Fax: 0621 293 8204

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Käfertal (Bürgerservice Käfertal)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wormser Straße 1

    68305 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 8060

    Fax: 0621 293 8069

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Seckenheim (Bürgerservice Seckenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Seckenheimer Hauptstr. 68

    68239 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 6565

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerservice Friedrichsfeld (Bürgerservice Friedrichsfeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogesenstr. 6 - 8

    68163 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 2941

    Fax: 0621 293 2942

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • die Urschrift (Originalschriftstück)
    • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

    Voraussetzungen

    Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

    Hinweis: Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Sie zusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.

    Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei den zuständigen Behörden erfragen

    Kosten

    • Gebühren der Behörden: nach Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde
    • Notargebühren: nach Gerichts- und Notarkostengesetz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de