Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

    Hinweise für Karlsruhe

    Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

    • Abschriften
    • Ablichtungen
    • Vervielfältigungen
    • Negative

    Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

    • genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
    • Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
    • Ort und Tag der Beglaubigung
    • Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
    • wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist:
      Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist

    Hinweis: Zusätzliche Feststellungen enthalten Ausdrucke von elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. In diesem Fall werden die Unterschrift des oder der Bediensteten und das Dienstsiegel durch eine qualifizierte Signatur ersetzt.

    In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.

    Amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken, die privat verwendet werden sollen, dürfen nur von einem Notar vorgenommen werden.

    Nachfolgende Dokumente dürfen nur von der ausstellenden Behörde beglaubigt werden:

    • Auszüge aus dem Vereinsregister beim Amtsgericht/Vereinsregister
    • Grundbuchauszüge beim Grundbuchamt
    • Personenstandsurkunden, die in Karlsruhe ausgestellt wurden, beim zuständige Standesamt in Karlsruhe
    • Personenstandsurkunden, die im Bundesgebiet ausgestellt wurden, beim jeweils zuständigen Standesamt des Ausstellungsortes

    Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Kaiserallee 8 (Bürgerbüro Kaiserallee 8)

    Adresse

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    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

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    76124 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3309

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

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    Karlsruher Straße 23

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    76124 Karlsruhe

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    Fax: 0721 133-3379

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

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    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

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    Telefon Festnetz: 0721 133 1965

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    E-Mail: buergerbuero@durlach.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Neureut (Bürgerbüro Neureut)

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    Neureuter Hauptstraße 256 - 258

    76149 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 7805 0

    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: buergerservice@neureut.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Grötzingen (Bürgerbüro Grötzingen)

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    Rathausplatz 1

    76229 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 133 7628

    Telefon Festnetz: 0721 133 7610

    E-Mail: buergerbuero@groetzingen.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)

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    Hausanschrift

    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 133 7745

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: buergerservice@wettersbach.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Wolfartsweier (Bürgerbüro Wolfartsweier)

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    Rathausstraße 2

    76228 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 133 7670

    Fax: 0721 133 7669

    E-Mail: wolfartsweier@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)

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    Kleinsteinbacher Straße 16

    76228 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 94761 0

    Telefon Festnetz: 0721 94761 13

    Fax: 0721 94761 14

    E-Mail: stupferich@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)

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    Kirchplatz 4

    76228 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 133 2928

    Fax: 0721 133 2929

    E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Personalausweis oder Reisepass
    • die Urschrift (Originalschriftstück)
    • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie
    • Angabe Verwendungszweck
    • Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

    Hinweis: Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Sie zusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.

    Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Bei den zuständigen Behörden erfragen

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    • Gebühren der Behörden: nach Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde
    • Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen
      • Die Verwaltungsgebühr beträgt für Schriftstücke je Seite 3,50 Euro.
      • Beglaubigende Schriftstücke zur Vorlage bei einem Sozialversicherungsträger sind gebührenfrei.

    • Beglaubigungen von Schulzeugnissen
      • Die Gebühr für Schulzeugnisse von Haupt-, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Fachschulen, Berufskolleg, Fachhochschulen, Universitäten u. ä. beträgt 1,78 Euro, unabhängig von der Seitenzahl.

    • Notargebühren: nach Gerichts- und Notarkostengesetz

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen.
    Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel:
    Geburtsurkunde beantragen, Eheurkunde - Ausstellung beantragen, Sterbeurkunde beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de