Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

    Hinweise für Neckarsulm

    Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

    Beschreibung

    Hinweise für Neckarsulm

    Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

    • Abschriften
    • Ablichtungen
    • Vervielfältigungen
    • Negative

    Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

    • genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
    • Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
    • Ort und Tag der Beglaubigung
    • Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
    • wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist:
      Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist

    Hinweis: Zusätzliche Feststellungen enthalten Ausdrucke von elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. In diesem Fall werden die Unterschrift des oder der Bediensteten und das Dienstsiegel durch eine qualifizierte Signatur ersetzt.

    In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.

    Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 61

    74150 Neckarsulm

    Hausanschrift

    Marktstraße 18

    74172 Neckarsulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07132 35 1380

    Fax: 07132 35 1389

    E-Mail: bbn@neckarsulm.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neckarsulm

    • Personalausweis oder Reisepass
    • die Urschrift (Originalschriftstück)
    • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neckarsulm

    Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Neckarsulm

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neckarsulm

    Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück vor. Wir fertigen die Kopien und fügen den Beglaubigungsvermerk an.

    Die anfalllenden Kosten für die Kopie sind in der Beglaubigungsgebühr enthalten.

    Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.

    Fristen

    Hinweise für Neckarsulm

    keine

    Bearbeitungsdauer

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    Bei den zuständigen Behörden erfragen

    Kosten

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    • Gebühren der Behörden: nach Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde
    • Notargebühren: nach Gerichts- und Notarkostengesetz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neckarsulm

    Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de