Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

    Hinweise für Böblingen

    Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

    Beschreibung

    Hinweise für Böblingen

    Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

    • Abschriften
    • Ablichtungen
    • Vervielfältigungen
    • Negative

    Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

    • genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
    • Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
    • Ort und Tag der Beglaubigung
    • Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
    • wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist:
      Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist

    Hinweis: Zusätzliche Feststellungen enthalten Ausdrucke von elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. In diesem Fall werden die Unterschrift des oder der Bediensteten und das Dienstsiegel durch eine qualifizierte Signatur ersetzt.

    In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.

    Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt (Bürgeramt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Marktgässle

    71032 Böblingen

    Lieferanschrift

    Marktplatz 16

    71032 Böblingen

    Hausanschrift

    Marktplatz 16

    71032 Böblingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgeramt) Mo 08:00 - 12:30 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07031 / 669 99 00

    Fax: 07031 / 669 15 29

    E-Mail: buergeramt@boeblingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Böblingen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • die Urschrift (Originalschriftstück)
    • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

    Voraussetzungen

    Hinweise für Böblingen

    Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Böblingen

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Böblingen

    Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

    Hinweis: Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Sie zusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.

    Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.

    Fristen

    Hinweise für Böblingen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Böblingen

    Bei den zuständigen Behörden erfragen

    Kosten

    Hinweise für Böblingen

    Gebühren der Stadt Böblingen:

    Die Gebühr für die Beglaubigung von Urkunden beträgt EUR 2,00 pro Seite.
    Sollte ein zusammengehörendes Dokument mehrere Seiten enthalten, so beträgt die Gebühr für jede weitere Seite EUR 1,00 .

    Wir beglaubigen Ihnen Unterschriften, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. 5,-- Euro pro Beglaubigung

    Mehr Informationen finden Sie hier auf der Seite des Bürgeramts unter "Amtliche Beglaubigungen"

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Böblingen

    Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de