Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen
Beschreibung
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können.
Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk muss folgende Angaben enthalten:
- Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist,
- Genaue Bezeichnung der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird,
- Angabe, ob
- sich die oder der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und
- die Unterschrift in ihrer oder seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist,
- Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist,
- Ort und Tag der Beglaubigung,
- Unterschrift der oder des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und
- Dienstsiegel
Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die
- bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind.
Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notarinnen oder Notare vornehmen. Dazu gehören beispielweise:
- Willenserklärungen, zum Beispiel Testamente, oder
- Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts, zum Beispiel die Anmeldung zum Vereinsregister oder die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister. Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt.
- Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind.
Hinweis: Eine Besonderheit ist die Beglaubigung einer Namensunterschrift durch die Notarin oder den Notar, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist. Hier muss die Unterschrift in Gegenwart der Notarin oder des Notars vollzogen werden. Dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten.
Achtung: Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländerinnen oder Ausländern sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice Innenstadt (Bürgerservice Innenstadt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 2628
Fax: 0621 293 3257
Internet
Bürgerservice Rheinau (Bürgerservice Rheinau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6100
Fax: 0621 293 6194
Internet
Bürgerservice Neckarstadt (Bürgerservice Neckarstadt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 5580
Fax: 0621 293 5588
Internet
Bürgerservice Sandhofen (Bürgerservice Sandhofen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 184510
Internet
Bürgerservice Schönau (Bürgerservice Schönau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 460862 0
Internet
Bürgerservice Vogelstang (Bürgerservice Vogelstang)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8480
Internet
Bürgerservice Lindenhof (Bürgerservice Lindenhof)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6860
Internet
Bürgerservice Neuhermsheim (Bürgerservice Neuhermsheim)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6850
Fax: 0621 293 6855
Internet
Bürgerservice Neckarau (Bürgerservice Neckarau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6800
Internet
Bürgerservice Waldhof (Bürgerservice Waldhof)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 7600
Internet
Bürgerservice Wallstadt (Bürgerservice Wallstadt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Nachmittags nur nach Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8205
Internet
Bürgerservice Feudenheim (Bürgerservice Feudenheim)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8200
Fax: 0621 293 8204
Internet
Bürgerservice Käfertal (Bürgerservice Käfertal)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 15:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8060
Fax: 0621 293 8069
Internet
Bürgerservice Seckenheim (Bürgerservice Seckenheim)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6565
Internet
Bürgerservice Friedrichsfeld (Bürgerservice Friedrichsfeld)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 16:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarung Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 2941
Fax: 0621 293 2942
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalschriftstück
Voraussetzungen
Sie benötigen eine beglaubigte Unterschrift.
Rechtsgrundlage(n)
§ 34 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Beglaubigung von Unterschriften)
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB:
- § 129 Öffentliche Beglaubigung
- § 40 Beglaubigung einer Unterschrift
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Unterschriften und Handzeichen müssen in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeitenden vollzogen oder anerkannt werden. Dann dürfen sie von der zuständigen Stelle beglaubigt werden.
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen.
Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeitenden unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen.
Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
bestimmt die bearbeitende Stelle
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg