Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen
Hinweise für Konstanz
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
- ausgefülltes Antragsformular
-
weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung (sofern notwendig)
- Bauentwurfsskizze(n) (sofern notwendig)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Voraussetzungen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren und Klage
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der unteren Baurechtsbehörde beantragen. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Fristen
Hinweise für Konstanz
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten verliert er seine Bindungswirkung.
Kosten
Hinweise für Konstanz
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg