Bauvorbescheid beantragen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Pleidelsheim (Gemeinde Pleidelsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marbacher Straße 5

    74385 Pleidelsheim

    Postfachadresse

    Postfach 22

    74383 Pleidelsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:30 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07144 2640

    Fax: 07144 26428

    E-Mail: rathaus@pleidelsheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Freiberg am Neckar (Stadt Freiberg am Neckar)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 44

    71687 Freiberg am Neckar

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    71691 Freiberg am Neckar

    Lieferanschrift

    Marktplatz 2

    71687 Freiberg am Neckar

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141/278-0

    Fax: 07141/278-137

    E-Mail: rathaus@freiberg-an.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de