Bauvorbescheid/Bauvoranfrage

    Hinweise für Sindelfingen

    Wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.

    Beschreibung

    Hinweise für Sindelfingen

    Wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um jeweils bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.

    Ein Antrag auf Bauvorbescheid empfiehlt sich insbesondere dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks im Grundsatz geklärt werden soll, ob das Grundstück den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Baupunkt (Baupunkt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 80

    71043 Sindelfingen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    71063 Sindelfingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07031 94 381

    Fax: 07031 94 599

    E-Mail: baupunkt@sindelfingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sindelfingen

     

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sindelfingen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sindelfingen

    Sie benötigen den Vordruck "Antrag auf Bauvorbescheid" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular steht zum Download zur Verfügung und ist auch im Handel erhältlich.

    Fristen

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    Kosten

    Hinweise für Sindelfingen

    Die Gebühren bemessen sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sindelfingen.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de