Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Hinweise für Horgenzell
Beschreibung
Hinweise für Horgenzell
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.
Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.
Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Horgenzell (Gemeinde Horgenzell)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Horgenzell
keine
Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.
Voraussetzungen
Hinweise für Horgenzell
Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Horgenzell
- § 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung
Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Horgenzell
Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
Das Standesamt ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:
- das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
- das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
- das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Je nach Aufwand und Komplexität.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg