• Bad Wimpfen (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Beschreibung

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Stadt Bad Wimpfen (Stadt Bad Wimpfen)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 1 20

74200 Bad Wimpfen

Hausanschrift

Marktplatz 1

74206 Bad Wimpfen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07063/53-0

Fax: 07063/53-129

E-Mail: stadtverwaltung@badwimpfen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.

Voraussetzungen

Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.

Handlungsgrundlage(n)

Personenstandsgesetz (PStG)

  • § 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.

Das Standesamt ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
  • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat

Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

Fristen

keine

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en