Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
Hinweise für Königsbronn
Beschreibung
Hinweise für Königsbronn
Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen.
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Dazu hat der Bundesrat am 15. Februar 2019 einen vorgezogenen, gestaffelten Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine beschlossen.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022 (NEU: 19. Juli 2022)
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins):
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033
Nähere Informationen unter anderem zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Führerschein spätestens umtauschen müssen, finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind:
- die Führerscheine der alten Klasse 2 und
- die Führerscheine der alten Klasse 3 für besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen.
Führerscheine dieser Klassen müssen Sie spätestens im Alter von 50 Jahren auf den Kartenführerschein umtauschen. Dabei müssen Sie auch Ihre Kraftfahreignung nachweisen.
Beim Umtausch der Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Lastkraftwagenklassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis.
Die Führerscheine der Klasse 3 und der bisherigen Klasse 2 (neu Klassen C, CE) sind ab dem Alter von 50 Jahren befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis. Die Verlängerung gilt für beide Klassen jeweils fünf Jahre.
Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten und einen Führerschein der Klasse 3 haben, erhalten Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers.
Die alten Führerscheine sind weiterhin in Deutschland und im EU-Ausland gültig. Es können aber beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs Probleme wegen veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur den Kartenführerschein. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Hinweis: Einen internationalen Führerschein erhalten Sie nur noch gegen Vorlage eines neuen EU-Kartenführerscheins.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07321 321 2442
Fax: 07321 321 552020
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Königsbronn
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- nationaler Führerschein
- wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
- ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
Voraussetzungen
Hinweise für Königsbronn
Sie besitzen einen alten Führerschein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort
Verfahrensablauf
Hinweise für Königsbronn
Sie müssen den EU-Führerschein persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten können Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
Nähere Informationen zum Pflichtumtausch der alten Führerscheine und den Fristen für den Umtausch finden Sie im Text "Alte Führerscheine - Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beantragen".
Kosten
Hinweise für Königsbronn
EUR 25,30
Hinweise (Besonderheiten)
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur den Kartenführerschein. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Einen internationalen Führerschein erhalten Sie nur noch gegen Vorlage eines neuen EU-Kartenführerscheins.
Nähere Informationen zum Pflichtumtausch der alten Führerscheine und den Fristen für den Umtausch finden Sie im Text "Alte Führerscheine - Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg