Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen

    Hinweise für Ahorn

    Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Die alten Führerscheine werden gestaffelt umgetauscht. Nähere Informationen zum Pflichtumtausch der alten Führerscheine und den Fristen für den Umtausch finden Sie im Text "Alte Führerscheine - Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beantragen".

    Beschreibung

    Hinweise für Ahorn

    Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Die alten Führerscheine werden gestaffelt umgetauscht. Nähere Informationen zum Pflichtumtausch der alten Führerscheine und den Fristen für den Umtausch finden Sie im Text "Alte Führerscheine - Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beantragen".

    Von diesem Grundsatz ausgenommen sind:

    • die Führerscheine der alten Klasse 2 und
    • die Führerscheine der alten Klasse 3 für besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen.

    Führerscheine dieser Klassen müssen Sie spätestens im Alter von 50 Jahren auf den Kartenführerschein umtauschen. Dabei müssen Sie auch Ihre Kraftfahreignung nachweisen.

    Beim Umtausch der Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Lastkraftwagenklassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis.

    Die Führerscheine der Klasse 3 und der bisherigen Klasse 2 (neu Klassen C, CE) sind ab dem Alter von 50 Jahren befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis. Die Verlängerung gilt für beide Klassen jeweils fünf Jahre.

    Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten und einen Führerschein der Klasse 3 haben, erhalten Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers.

    Die alten Führerscheine sind weiterhin in Deutschland und im EU-Ausland gültig. Es können aber beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs Probleme wegen veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur den Kartenführerschein. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Hinweis: Einen internationalen Führerschein erhalten Sie nur noch gegen Vorlage eines neuen EU-Kartenführerscheins.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 825880

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahorn

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • nationaler Führerschein
    • wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
      • ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
      • ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahorn

    Sie besitzen einen alten Führerschein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ahorn

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahorn

    Sie können den EU-Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

    Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

    Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen.

    Zur Aushändigung kann Ihnen der Kartenführerschein auf Wunsch an Ihre Wohnsitzgemeinde übersandt werden. Anderenfalls müssen Sie Ihren Führerschein in der Führerscheinstelle abholen.

    Bitte beachten: Bei Abholung in der Führerscheinstelle erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung. Bitte melden Sie sich deshalb ca. 2 Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheides, ob Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt.

    Gegen eine Extragebühr (60,00 Euro) können Sie eine Expressbestellung beantragen. Sollte eine Expressbestellung gewünscht sein, muss der Antrag direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Weitere Auskünfte werden telefonisch oder vor Ort erteilt.

    Fristen

    Hinweise für Ahorn

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Ahorn

    EUR 25,30

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahorn

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de