Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll entsorgen

    Hinweise für Löwenstein

    Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

    Beschreibung

    Hinweise für Löwenstein

    Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

    Sie können Ihren Sperrmüll online anmelden (siehe unter "Verfahrensablauf").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Lieferanschrift

    74064 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131/994-0

    Fax: 07131/994-150

    E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löwenstein

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löwenstein

    Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll. Sperrmüll sind sperrige Gegenstände aus dem Haushalt, die auch nach Zerkleinerung nicht in den Restmülleimer passen. Hierzu zählen jedoch nicht Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen. Neben Sperrmüll werden auch Altmetall und großvolumiger Elektroschrott auf Abruf abgeholt.

    Ihr Vorteil: Sie können die Abfuhr dann anfordern, wenn der Sperrmüll, der Elektroschrott oder das Altmetall tatsächlich bei Ihnen anfallen. Jeder Haushalt kann einmal im Jahr Sperrmüll, Altmetall und großvolumigen Elektroschrott kostenlos abholen lassen. Je Abholung und Abfallart ist eine Höchstmenge von zwei Kubikmetern zulässig. Einzelstücke dürfen nicht länger als 2 m, nicht breiter als 1,50 m und nicht schwerer als 50 kg sein. Zum großvolumigen Elektroschrott zählen z. B. Waschmaschinen, Elektroherde, Fernsehapparate und Kühlgeräte.

    Sie können Ihren Sperrmüll auch online anmelden (siehe unter "Verfahrensablauf").

    Zum Sperrmüll gehören:

    - Möbelstücke, z. B. Schränke, Tische, Regale, Stühle, Sitzgarnituren und Bettgestelle

    - Bettroste (wenn möglich Metallteile bitte vorher entfernen und zur Schrottsammlung geben)

    - Gartenmöbel aus Holz oder Kunststoff

    - Lampenschirme, (leere) Koffer

    - Ski, große Spielsachen

    - Matratzen und Federbetten

    - Teppiche und Teppichboden

    - Kinderwagen und Kindersitze

    Nicht zum Sperrmüll gehören:

    - Hausmüll (gehört in die Restmülltonne)

    - Abfälle aus Renovierungen, z.B. Fenster, Türen, Fliesen, Bauschutt, etc. (gehört zu den Entsorgungszentren)

    - Abfälle aus Haushaltsauflösungen

    - Außenbereichsholz (A IV) (gehört zu den Entsorgungszentren)

    - Wertstoffe (z.B. Papier, Glas, Dosen, Kunststoffe etc.) (gehören auf den Recyclinghof)

    - Baum- und Heckenschnitt (gehört auf den Häckselplatz)

    - Nachtspeicheröfen, Ölöfen und Öltanks (Abfallberatung)

    - Kraftfahrzeugteile (gehören zum Schrotthändler)

    - Reifen (gehören zum Reifenhändler oder zur Müllannahmestelle (gebührenpflichtig!))

    - Schadstoffe aus Haushalten, z. B. Farben, Lacke, Pflegemittel (gehören zur mobilen Schadstoffsammlung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löwenstein

    die jeweilige örtliche Satzung

    Rechtsbehelf

    Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
    Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
    In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
    Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löwenstein

    Sie können Ihren Sperrmüll im Landkreis Heilbronn online anmelden: https://order.sperrmuellaufabruf.de/heilbronn/index.php

    Beachten Sie dazu bitte die Datenschutzerklärung. Ihre Bestellung wird von der Firma SUEZ Süd GmbH in eine Entsorgungstour eingeplant. Innerhalb von ca. 4 Wochen werden die angemeldeten Gegenstände abgeholt. Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich von der Abfuhrfirma mitgeteilt. Stellen Sie bitte die angemeldeten Gegenstände am Tag der Abfuhr spätestens bis 6:30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereit. Abfälle, die wegen Art, Größe oder Gewicht nicht mitgenommen werden, müssen Sie selbst ordnungsgemäß entsorgen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Löwenstein

    Jeder Haushalt kann einmal im Jahr Sperrmüll, Altmetall und großvolumigen Elektroschrott kostenlos abholen lassen.

    Bei weiteren Fragen zu Kosten erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löwenstein

    Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en