Häusliche Grünabfälle entsorgen
Beschreibung
Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
- Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Pfullendorf (Stadt Pfullendorf)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
88618 Pfullendorf
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro und Kfz-Zulassung. In der Kfz-Zulassung sind Termine nur Online unter www.landkreis-sigmaringen.de/de/KFZ-Zulassung möglich.) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 16:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7552 251000
Fax: +49 7552 251009
E-Mail: info@stadt-pfullendorf.de
De-Mail: info@stadt-pfullendorf.de-mail.de
Internet
Landratsamt Sigmaringen (Landratsamt Sigmaringen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt ist z.Zt. nur nach Terminvereinbarung geöffnet. Bitte kommen Sie nur mit einem Termin und Mund-Nasen-Bedeckung zu uns.) Mo 07:30 - 17:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung Di 07:30 - 17:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung Mi 07:30 - 17:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung Do 07:30 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung Fr 07:30 - 12:30 Uhr Nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Rechtsgrundlage(n)
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Rechtsbehelf
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,
- welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
- was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg