• Riesbürg (Landkreis Ostalbkreis, Baden-Württemberg)
Gartenabfall Entsorgung

Häusliche Grünabfälle entsorgen

Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

Beschreibung

Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

  • durch Eigenkompostierung,
  • über ein Holsystem:
    • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
    • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
  • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Gemeinde Riesbürg (Gemeinde Riesbürg)

Adresse

Hausanschrift

Hauptstr. 13

73469 Riesbürg

Lieferanschrift

Hauptstr. 13

73469 Riesbürg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 09081/2935-0

Fax: 09081/2935-20

E-Mail: gemeinde@riesbuerg.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Gesellschaft im Ostalbkreis für Aballbewirtschaftung mbh (GOA) (Gesellschaft im Ostalbkreis für Aballbewirtschaftung mbh (GOA))

Adresse

Hausanschrift

Im Wert 2/1

73563 Mögglingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 07174 2711 0

Fax: 07174 2711 111

E-Mail: goa@goa-online.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

  • Gras- und Heckenschnitt,
  • Rasenschnitt,
  • Stauden,
  • Abraum von Beeten,
  • Blumen,
  • Balkonpflanzen,
  • Gestecke,
  • Abdeckreisig,
  • Laub,
  • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

Rechtsgrundlage(n)

die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Rechtsbehelf

keiner

Der Text dient ausschließlich der Information.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

  • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
  • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en