Häusliche Grünabfälle entsorgen
Hinweise für Boxberg
Beschreibung
Hinweise für Boxberg
Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Gartenabfälle wie Grünschnitt, Baumschnitt, Blumen, Heckenschnitt und Pflanzen können in kleineren Mengen über die Biotonne entsorgt werden.
- auf den Kompostplätzen
auf den Recyclinghöfen mit Grüngutcontainern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Boxberg (Stadt Boxberg)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 63
97942 Boxberg
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Boxberg
Keine.
Voraussetzungen
Hinweise für Boxberg
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.
Verfahrensablauf
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Gartenabfälle wie Grünschnitt, Baumschnitt, Blumen, Heckenschnitt und Pflanzen können in kleineren Mengen über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen müssen auf den Kompostplätzen oder den Recyclinghöfen mit Grüngutcontainern kostenpflichtig angeliefert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, diese Abfälle selbst zu kompostieren.
Fristen
Hinweise für Boxberg
Keine.
Kosten
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Die Gebühren betragen:
- bei der Anlieferung auf den Kompostplätzen je angefangenen Kubikmeter:
- für Privatanlieferer, Naturschutzgruppen und Vereine 3,00 EUR
- für Gewerbliche Anlieferer und Gemeinden 12,00 EUR
- für Straßenmähgut u.ä. 12,00 EUR
- für Wurzelstöcke 36,00 EUR
- bei Anlieferung auf den Recyclinghöfen je angefangenen Kubikmeter:
- für Garten- und Parkabfälle (private Haushalte) 3,00 EUR
- für Garten- und Parkabfälle (andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe) 12,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg