Gartenabfall Entsorgung

    Häusliche Grünabfälle entsorgen

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    Beschreibung

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    • durch Eigenkompostierung,
    • über ein Holsystem:
      • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
      • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
    • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

    Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Vellberg (Stadt Vellberg)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Im Städtle 28

    74541 Vellberg

    Hausanschrift

    Im Städtle 28

    74541 Vellberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7907 8770

    Fax: +49 7907 87712

    E-Mail: stadt@vellberg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Schwäbisch Hall (Landratsamt Schwäbisch Hall)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münzstraße 1

    74523 Schwäbisch Hall

    Lieferanschrift

    Münzstraße 1

    74523 Schwäbisch Hall

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0791/755-0

    Fax: 0791/755-7362

    E-Mail: info@LRASHA.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

    • Gras- und Heckenschnitt,
    • Rasenschnitt,
    • Stauden,
    • Abraum von Beeten,
    • Blumen,
    • Balkonpflanzen,
    • Gestecke,
    • Abdeckreisig,
    • Laub,
    • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

    Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

    Rechtsbehelf

    keiner

    Der Text dient ausschließlich der Information.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

    • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
    • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
    In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en