• Neckarwestheim (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Gartenabfall Entsorgung

Häusliche Grünabfälle entsorgen

Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

Beschreibung

Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

  • durch Eigenkompostierung,
  • über ein Holsystem:
    • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
    • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
  • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

Adresse

Hausanschrift

Lerchenstraße 40

74072 Heilbronn

Lieferanschrift

74064 Heilbronn

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07131/994-0

Fax: 07131/994-150

E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Gemeinde Neckarwestheim (Gemeinde Neckarwestheim)

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 1

74382 Neckarwestheim

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07133/184-0

Fax: 07133/184-30

E-Mail: info@neckarwestheim.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

  • Gras- und Heckenschnitt,
  • Rasenschnitt,
  • Stauden,
  • Abraum von Beeten,
  • Blumen,
  • Balkonpflanzen,
  • Gestecke,
  • Abdeckreisig,
  • Laub,
  • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

Rechtsgrundlage(n)

die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Rechtsbehelf

keiner

Der Text dient ausschließlich der Information.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

  • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
  • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

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