Häusliche Grünabfälle entsorgen
Beschreibung
Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
- Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
74064 Heilbronn
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Soziales (Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Soziales)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 765
74227 Oedheim
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Rechtsgrundlage(n)
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Rechtsbehelf
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,
- welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
- was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg