Fahrerlaubnis Erweiterung

    Führerschein - Erweiterung beantragen

    Hinweise für Oberwolfach

    Erwerben Sie zu einer schonvorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberwolfach

    Erwerben Sie zu einer schonvorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

    Folgende Klassen werden unbefristet erteilt:

    • A, A1, A2, AM,
    • B, BE,
    • L und
    • T

    Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet:

    • C1, C1E, C, CE,
    • D1, D1E, D, DE

    Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.

    Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für

    • für den Erwerb der Klassen D, D1, DE und D1E und
    • wenn Sie diese Klassen über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen möchten.

    Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

    Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Bürgerbüro / Führerschein (Kfz-Bürgerbüro / Führerschein)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@ortenaukreis.de

    Telefon Festnetz: 0781 805 9495

    Telefon Festnetz: 0781 805 9496

    Fax: 0781/805-1153

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberwolfach

    bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

    bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich

    • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
    • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis (Belegart OB)
    • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung

    Sie müssen zusätzlich einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorlegen, wenn

    • Sie beim Ersterwerb nur die frühere Bescheinigung über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort vorgelegt haben oder
    • Sie keine Kopie der beim Ersterwerb vorgelegten Erste Hilfe-Bescheinigung mehr haben.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberwolfach

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.

    Ausnahmen bestehen für:

    • Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen.
    • Klasse T
      Wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind, erhalten Sie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein verbunden ist, auf Antrag auch die Klasse T. Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers belegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberwolfach

    Sie müssen die Erweiterung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

    Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

    Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Fristen

    Hinweise für Oberwolfach

    Sie müssen die theoretische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle bestehen.

    Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung bestehen.

    Ansonsten verfällt der Prüfauftrag und Sie müssen einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.

    Kosten

    Hinweise für Oberwolfach

    • Führerscheinerweiterung von den Klassen AM, L und T auf eine weitere Klasse unter Festsetzung einer Probezeit: EUR 38,30
    • Führerscheinerweiterung von den Klassen A, B, C, D (einschließlich Anhänger und Unterklassen) auf eine weitere Klasse ohne Festsetzung einer Probezeit: EUR 37,50

    Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de