Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust

    Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

    Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

    Beschreibung

    Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

    Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
    Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrsamt (Verkehrsamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1662

    88396 Biberach an der Riß

    Hausanschrift

    Rollinstraße 9

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 52 6333

    Fax: +49 7351 525 333

    E-Mail: Verkehrsamt-oepnv@biberach.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher: Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)

     Bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie für zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:

    • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Hinweise: Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.

    Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die eidesstattliche Versicherung zum Download an. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde nach dem Verfahren.

    Voraussetzungen

    • bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
    • bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde; eventuell Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung auf Anforderung der Behörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II bei der zuständigen Stelle schriftlich oder persönlich beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
    Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.
    Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

    Kosten

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,70

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en