Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust

    Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

     

    Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 0721 133 1965

    Fax: 0721 133 1909

    E-Mail: buergerbuero@durlach.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3919

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie haben Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren?
    Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

    • Formular "Verlusterklärung" vollständig und ausführlich ausgefüllt und unterschrieben
    • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige der Polizei
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
    • Hauptuntersuchungsbericht im Original

    Sie haben Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren?
    Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe bereits auf Ihren Namen zugelassen?

    • Formular "Versicherung an Eides statt" vollständig und ausführlich ausgefüllt und unterschrieben
    • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige der Polizei
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
    • Hauptuntersuchungsbericht im Original

    Zusätzlich

    • Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • Bei Vertretung
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigtenb

    *Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    • bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
    • bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde; eventuell Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung auf Anforderung der Behörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II bei der zuständigen Stelle schriftlich oder persönlich beantragen.

    Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeit:

    • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
      Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
      oder telefonisch über die Behördennummer 115.

    Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
    Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.
    Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,70

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en