Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
Sie haben Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?
- Formular "Verlusterklärung" vollständig und ausführlich ausgefüllt und unterschrieben
- bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige der Polizei
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
- Hauptuntersuchungsbericht im Original
Sie haben Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe bereits auf Ihren Namen zugelassen?
- Formular "Versicherung an Eides statt" vollständig und ausführlich ausgefüllt und unterschrieben
- bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige der Polizei
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Hauptuntersuchungsbericht im Original
Zusätzlich
- Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
- Bei Vertretung
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigtenb
*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
- bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
- bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde; eventuell Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung auf Anforderung der Behörde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
- § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Keiner.
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II bei der zuständigen Stelle schriftlich oder persönlich beantragen.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeit:
- Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
oder telefonisch über die Behördennummer 115.
Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.
Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,70
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg