Ausfuhrkennzeichen beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Steht das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe?
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Sie benötigen ein Ausfuhrkennzeichen für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland?
Steht das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe?
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- Formular: "Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs" vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Formular: "Abgabe von Unterlagen" ausgefüllt und unterschrieben
- Formular: SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
- Hauptuntersuchungsbericht im Original
- Versicherungsbestätigungskarte (gelb und grün) als Nachweis der Versicherung
- bei zugelassenem Fahrzeug die bisherigen Kennzeichenschilder (bitte keinesfalls die Stempelplaketten vorab entfernen!)
- Nachweis über die Vorführung des Fahrzeugs bei einer Zulassungsstelle im Original *
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie) **
- bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug
*die Vorführung kann dienstags bis freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr im Hof der Zulassungsstelle erfolgen. Bitte melden Sie sich hierzu an der Information der Zulassungsstelle.
**Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.
Voraussetzungen
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Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
Rechtsbehelf
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Keinen
Verfahrensablauf
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Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
oder telefonisch über die Behördennummer 115.
War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.
Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Fristen
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Keine.
Kosten
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Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Hinweise (Besonderheiten)
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Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.
Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.
Sofern kein EU-Konto (IBAN und BIC muss angegeben werden) besteht, gilt folgendes Verfahren:
Die Zulassungsstelle stellt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Hauptzollamt Karlsruhe aus. Dort wird die Steuer festgesetzt und bezahlt.
Die Bescheinigung über die Bareinzahlung muss bei der Zulassungsstelle bei der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens vorgelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg