Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie benötigen ein Ausfuhrkennzeichen für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland?
    Steht das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe?

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie benötigen ein Ausfuhrkennzeichen für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland?
    Steht das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe?


    Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

    Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3919

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

     

    • Formular: "Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs" vollständig ausgefüllt und unterschrieben
    • Formular: "Abgabe von Unterlagen" ausgefüllt und unterschrieben
    • Formular: SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer vollständig ausgefüllt und unterschrieben
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
    • Hauptuntersuchungsbericht im Original
    • Versicherungsbestätigungskarte (gelb und grün) als Nachweis der Versicherung
    • bei zugelassenem Fahrzeug die bisherigen Kennzeichenschilder (bitte keinesfalls die Stempelplaketten vorab entfernen!)
    • Nachweis über die Vorführung des Fahrzeugs bei einer Zulassungsstelle im Original *
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) **
    • bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    • bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug

      *die Vorführung kann dienstags bis freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr im Hof der Zulassungsstelle erfolgen. Bitte melden Sie sich hierzu an der Information der Zulassungsstelle.

      **Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

     

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keinen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
      Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
      oder telefonisch über die Behördennummer 115.

    War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

    Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40

    Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

    Zahlungsarten:
    Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.

    Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.

    Sofern kein EU-Konto (IBAN und BIC muss angegeben werden) besteht, gilt folgendes Verfahren:

    Die Zulassungsstelle stellt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Hauptzollamt Karlsruhe aus. Dort wird die Steuer festgesetzt und bezahlt.
    Die Bescheinigung über die Bareinzahlung muss bei der Zulassungsstelle bei der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens vorgelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en