Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

    Explosionsgefährliche Stoffe – Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wer als verantwortliche Person im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dies sind zum Beispiel:

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wer als verantwortliche Person im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dies sind zum Beispiel:

    • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
    • Sprengberechtigte
    • Betriebsmeister oder Betriebsmeisterin
    • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung,
    • Lagerverwalter oder Lagerverwalterin sowie
    • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen.

    Inhaber oder Inhaberinnen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Waffen- und Sprengstoffrecht (Waffen- und Sprengstoffrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Während dieser Zeiten nehmen die Mitarbeitenden Anrufe entgegen, sofern sie sich nicht gerade in einem Kundengespräch befinden.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis der Fachkunde
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • Bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Bei Wohnsitz in Freiburg (weniger als 5 Jahre):
        • Meldebescheinigung(en) der Wohnsitze der letzten 5 Jahre
      • Bei Wohnsitz im Ausland:
        • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Voraussetzungen sind:

    • Zuverlässigkeit
    • Fachkunde
    • persönliche Eignung
    • Mindestalter 21 Jahre
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.

    Füllen Sie dazu folgende Formulare aus und geben Sie sie persönlich bei der zuständigen Behörde ab:

    • "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes"

    Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde bei.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung).

    Ausstellung oder wesentliche Änderung eines Befähigungsscheins 94,00 €

    Verlängerung der Geltungsdauer 70,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en