Explosionsgefährliche Stoffe – Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Wer als verantwortliche Person im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dies sind zum Beispiel:
- Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeister oder Betriebsmeisterin
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung,
- Lagerverwalter oder Lagerverwalterin sowie
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen.
Inhaber oder Inhaberinnen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
Internet
Waffen- und Sprengstoffrecht (Waffen- und Sprengstoffrecht)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit (Während dieser Zeiten nehmen die Mitarbeitenden Anrufe entgegen, sofern sie sich nicht gerade in einem Kundengespräch befinden.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +497612014896
E-Mail: waffenbehoerde@stadt.freiburg.de
Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 208 0
Fax: 0761 208 394200
E-Mail: abteilung9@rpf.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- ausgefüllte Antragsformulare
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Fachkunde
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis (wird von der Behörde angefordert)
- Bei Wohnsitz in Freiburg (weniger als 5 Jahre):
- Meldebescheinigung(en) der Wohnsitze der letzten 5 Jahre
- Bei Wohnsitz im Ausland:
- Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Voraussetzungen sind:
- Zuverlässigkeit
- Fachkunde
- persönliche Eignung
- Mindestalter 21 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.
Füllen Sie dazu folgende Formulare aus und geben Sie sie persönlich bei der zuständigen Behörde ab:
- "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes"
Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde bei.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Bearbeitungsdauer
Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung).
Ausstellung oder wesentliche Änderung eines Befähigungsscheins 94,00 €
Verlängerung der Geltungsdauer 70,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg