Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

    Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

    Hinweise für Baden-Baden

    Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

    Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:

    • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
    • Sprengberechtigte
    • Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
    • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
    • Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
    • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen

    Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Baden-Baden (Stadt Baden-Baden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    76530 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (mit Terminvergabe) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221/93-0

    Fax: 07221/93-2045

    E-Mail: info@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Polizeibehörde (Polizeibehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 21

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (mit Terminvergabe) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 18 13

    Fax: 07221931895

    E-Mail: oeffentliche.ordnung@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    • ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis der Fachkunde
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    • persönliche Zuverlässigkeit
    • Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
    • persönliche Eignung
    • Mindestalter: 21 Jahre
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden.

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baden-Baden

    Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    • Rahmengebühr: 35,79 Euro bis 204,52 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en