Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger

    Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

    Diese Umwandlung müssen Sie beantragen. Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/9443-0

    Fax: 07665/9443-24

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/94739-0

    Fax: 07665/94739-19

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Lehen (Lehen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/88871-0

    Fax: 0761/88871-20

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Tiengen (Tiengen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 1570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Eheschließungen (Eheschließungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/201-0

    Fax: 0761 / 201-3199

    E-Mail: ehe@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kappel (Kappel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/61108-0

    Fax: 0761/61108-99

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07664/5040-0

    Fax: 07664/5040-19

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ebnet (Ebnet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 761/696898-0

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Munzingen (Munzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07664/4036351

    Fax: 07664/4036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (Personalausweis oder Reisepass)
    • Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister (mit Familienstand) - nicht erforderlich, wenn beide Wohnsitze in Freiburg
    • Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft durch einen aktuellen Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisen - nicht erforderlich bei Begründung der Lebenspartnerschaft in Freiburg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
    • Eine/r der Lebenspartner_innen wohnt in Freiburg oder hat in Freiburg den gewöhnlichen Aufenthalt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Nicht einschlägig

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    1. Informationen einholen
    Informieren Sie sich über die für eine Eheschließung "erforderlichen Unterlagen" (siehe unten).

    Sie möchten Lebenspartnerschaft in Freiburg umwalndeln, wohnen aber nicht hier? Das Standesamt Ihres Wohnsitzes informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und bereitet den rechtlichen Teil vor. Bei uns geht es in diesem Fall bei Schritt 4 weiter.


    2. Dokumente besorgen

    Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente besorgt haben, geht es für Sie bei Schritt 3 weiter.


    3. Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe

    Die Anmeldung der Umwandlung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung in eine Lebenspartnerschaft erfüllt sind oder ob der Umwandlung ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).

    Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie unter der Telefonnummer 201-3154 gerne. Oder schicken Sie eine E-Mail an ehe@stadt.freiburg.de.


    4. Bestätigung des Trautermins
    Wenn alle Voraussetzungen für die Umwandlung vorliegen, informieren wir Sie und Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung.


    5. Das Ja-Wort
    Der wichtige Tag ist da. Wir freuen uns auf Sie.

    Die Zeremonie der Umwandlung (Eheschließung) nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • standesamtliche Trauung donnerstags und freitags: 45,00
    • standesamtliche Trauung samstags: EUR 110,00 (Samstage ausschließlich wie im Traukalender aufgeführt)
    • Eheschließung bei einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem für die Anmeldung der Umwandlung zuständigen Standesamt: EUR 90,00 (Samstags 200 €)

    Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht in den Diensträumen des Standesamts stattfindet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun.
    Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de