Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Diese Umwandlung müssen Sie beantragen. Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.
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Ansprechpartner
Waltershofen (Waltershofen)
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
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Hochdorf (Hochdorf)
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Lieferanschrift
79095 Freiburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Tiengen (Tiengen)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +497612011570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
Munzingen (Munzingen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen
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Lehen (Lehen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
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Eheschließungen (Eheschließungen)
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Opfingen (Opfingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ebnet (Ebnet)
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Hausanschrift
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +497616968980
E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (Personalausweis oder Reisepass)
- Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister (mit Familienstand) - nicht erforderlich, wenn beide Wohnsitze in Freiburg
- Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft durch einen aktuellen Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisen - nicht erforderlich bei Begründung der Lebenspartnerschaft in Freiburg
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Eine/r der Lebenspartner_innen wohnt in Freiburg oder hat in Freiburg den gewöhnlichen Aufenthalt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Umwandlung und Beurkundung)
- § 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) (Lebenspartnerschaftsname)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Nicht einschlägig
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
1. Informationen einholen
Informieren Sie sich über die für eine Eheschließung "erforderlichen Unterlagen" (siehe unten).
Sie möchten Lebenspartnerschaft in Freiburg umwalndeln, wohnen aber nicht hier? Das Standesamt Ihres Wohnsitzes informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und bereitet den rechtlichen Teil vor. Bei uns geht es in diesem Fall bei Schritt 4 weiter.
2. Dokumente besorgen
Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente besorgt haben, geht es für Sie bei Schritt 3 weiter.
3. Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Die Anmeldung der Umwandlung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung in eine Lebenspartnerschaft erfüllt sind oder ob der Umwandlung ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).
Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie unter der Telefonnummer 201-3154 gerne. Oder schicken Sie eine E-Mail an ehe@stadt.freiburg.de.
4. Bestätigung des Trautermins
Wenn alle Voraussetzungen für die Umwandlung vorliegen, informieren wir Sie und Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung.
5. Das Ja-Wort
Der wichtige Tag ist da. Wir freuen uns auf Sie.
Die Zeremonie der Umwandlung (Eheschließung) nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Freiburg im Breisgau
abhängig vom Einzelfall
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- standesamtliche Trauung donnerstags und freitags: 45,00
- standesamtliche Trauung samstags: EUR 110,00 (Samstage ausschließlich wie im Traukalender aufgeführt)
- Eheschließung bei einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem für die Anmeldung der Umwandlung zuständigen Standesamt: EUR 90,00 (Samstags 200 €)
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht in den Diensträumen des Standesamts stattfindet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun.
Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg