Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
Hinweise für Weinsberg
Beschreibung
Hinweise für Weinsberg
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Diese Umwandlung müssen Sie beantragen.
Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7134 512145
E-Mail: standesamt@weinsberg.de
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- aktuell ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder
- wenn die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet worden ist, bei dem die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe beantragt wird: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist.
Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
Eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht.
Voraussetzungen
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Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die in Deutschland begründet wurde.
Rechtsgrundlage(n)
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- Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Umwandlung und Beurkundung)
- § 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) (Lebenspartnerschaftsname)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
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Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
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Beide Partnerinnen oder Partner müssen die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe zusammen persönlich beantragen. Ist Ihr Partnerin oder Ihr Partner verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin muss die jeweils andere Person bestätigen, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.
Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Umwandlung erfüllt sind. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.
Die Zeremonie der Eheschließung selbst nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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abhängig vom Einzelfall
Kosten
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- Prüfung der Voraussetzungen für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe:
kostenfrei - Eheschließung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
- Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 60,00
- Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung der Umwandlung zuständigen Standesamt: EUR 30,00
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht in den Diensträumen des Standesamts stattfindet.
Hinweise (Besonderheiten)
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Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun.
Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg