Führerschein Ausstellung

    Führerschein beantragen

    Hinweise für Buchheim

    Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Buchheim

    Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

    Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.

    Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle (Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 100

    78532 Tuttlingen

    Postfachadresse

    Bahnhofstraße 100

    Postfach 44 53

    78532 Tuttlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7461 926 5199

    Fax: +49 7461 926 5190

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-tuttlingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Buchheim

    bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

    • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
    • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
    • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Buchheim

    Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie

    • Ihren Wohnsitz im Inland haben,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
      • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
      • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
      • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
      • 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
      • 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
    • die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
    • keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Buchheim

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von derzuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Buchheim

    Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.

    Den Antrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    Hinweise für Buchheim

    Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.

    Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.

    Kosten

    Hinweise für Buchheim

    • Ersterteilung Klasse AM, L oder T: EUR 42,60
    • Ersterteillung Klasse A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: EUR 43,40

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Buchheim

    Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en