Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

    Saisonkennzeichen beantragen

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.

    Beschreibung

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.

    Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie zum Beispiel in einer Garage abstellen.

    Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angeführt.“05/11“ bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedenstraße 6

    88212 Ravensburg (Anfahrt über Parkstraße)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:00 - 15:30 Uhr Di 07:00 - 15:30 Uhr Mi 07:00 - 15:30 Uhr Do 07:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0751/85-1414

    Fax: 0751/85-1405

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 1

    88239 Wangen im Allgäu

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07522/996-1480

    Fax: 07522/996-1406

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wangener Straße 70

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:00 - 15:30 Uhr Di 07:00 - 15:30 Uhr Mi 07:00 - 15:30 Uhr Do 07:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07561/9820-1480

    Fax: 07561/9820-1407

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Str. 52

    88339 Bad Waldsee

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:00 - 15:30 Uhr Di 07:00 - 15:30 Uhr Mi 07:00 - 15:30 Uhr Do 07:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07524/9748-1480

    Fax: 07524/9748-1408

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

    Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie unter:

    Wenden Sie sich für nähere Informationen auch an die zuständige Stelle.

    Achtung: Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug. Sie erhalten keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination. Ausnahme: Die Kombination hinter dem Erkennungszeichen ist bereits sechsstellig.

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen das Saisonkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en