Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

    Saisonkennzeichen beantragen

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.

    Beschreibung

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.

    Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie zum Beispiel in einer Garage abstellen.

    Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angeführt.“05/11“ bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Schwetzinger Str. 20

    69124 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13860

    Fax: 06221 58-4613860

    E-Mail: Buergeramt-Kirchheim@Heidelberg.de

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    Sprache: de

    Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Kleingemünder Str. 18

    69118 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13840

    Fax: 06221 58-4613840

    E-Mail: Buergeramt-Ziegelhausen@Heidelberg.de

    Internet

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    Sprache: de

    Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Bergheimer Str. 69

    69115 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-47980

    Fax: 06221 58-49150

    E-Mail: Buergeramt-Mitte@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgeramt Neuenheim (Bürgeramt Neuenheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Rahmengasse 21

    69120 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13830

    Fax: 06221 58-4613830

    E-Mail: Buergeramt-Neuenheim@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgeramt Pfaffengrund (Bürgeramt Pfaffengrund)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 21

    69123 Heidelberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13870

    Fax: 06221 58-4613870

    E-Mail: Buergeramt-Pfaffengrund@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgeramt Rohrbach (Bürgeramt Rohrbach)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Seckenheimer Gässchen 1

    69126 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13880

    Fax: 06221 58-4613880

    E-Mail: Buergeramt-Rohrbach@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    Mannheimer Str. 259

    69123 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58 13890

    Fax: 06221 58-4613890

    E-Mail: Buergeramt-Wieblingen@Heidelberg.de

    Internet

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    Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    Marktplatz 10

    69117 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58 13810

    Fax: 06221 58-4613810

    E-Mail: buergeramt-altstadt@heidelberg.de

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    Sprache: de

    Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Emmertsgrundpassage 17

    69126 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13850

    Fax: 06221 58-4613850

    E-Mail: Buergeramt-Emmertsgrund@Heidelberg.de

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    Sprache: de

    Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Dossenheimer Landstr. 13

    69121 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13820

    Fax: 06221 58-4613820

    E-Mail: Buergeramt-Handschuhsheim@Heidelberg.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

    Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie unter:

    Wenden Sie sich für nähere Informationen auch an die zuständige Stelle.

    Achtung: Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug. Sie erhalten keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination. Ausnahme: Die Kombination hinter dem Erkennungszeichen ist bereits sechsstellig.

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen das Saisonkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en