Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

    Saisonkennzeichen beantragen

    Hinweise für Igersheim

    Für ein Fahrzeug, das nicht das ganze Jahr betrieben werden soll, kann der Fahrzeughalter ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Betriebszeitraum des Saisonkennzeichens muss mindestens zwei Monate und kann höchstens elf Monate umfassen. Er gilt nur für volle Monate. Das Saisonkennzeichen kann jedes Jahr in diesem Zeitraum wiederholt verwendet werden. Der Fahrzeughalter kann sich dadurch die jährliche Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung ersparen. Der Betriebszeitraum wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt.

    Beschreibung

    Hinweise für Igersheim

    Für ein Fahrzeug, das nicht das ganze Jahr betrieben werden soll, kann der Fahrzeughalter ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Betriebszeitraum des Saisonkennzeichens muss mindestens zwei Monate und kann höchstens elf Monate umfassen. Er gilt nur für volle Monate. Das Saisonkennzeichen kann jedes Jahr in diesem Zeitraum wiederholt verwendet werden. Der Fahrzeughalter kann sich dadurch die jährliche Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung ersparen. Der Betriebszeitraum wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt.

    Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen weder gefahren noch abgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Roter Sand 2

    97877 Wertheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Igersheim

    • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.), gültig für Saisonkennzeichen
    • Die bestehenden Kennzeichen, sofern das Fahrzeug zugelassen ist und noch ohne Saisonzeitraum oder mit einem anderen Saisonzeitraum verwendet wird
    • Bei Wechsel einer bestehenden Zulassung auf Saisonkennzeichen oder Änderung des Saisonzeitraums zusätzlich:

    - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und
    - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
    - Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.

    • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Igersheim

    Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Igersheim

    Folgt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Igersheim

    Sie müssen den Antrag auf Erteilung des Saisonkennzeichens bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert.

    Ihr Fahrzeug erhält ein Kennzeichen, das von der Zulassungsbehörde mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) zu versehen ist.

    Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.

    Fristen

    Hinweise für Igersheim

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Igersheim

    Die Kosten sind individuell, je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Igersheim

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en