Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)

    Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke so neu geordnet, dass für die vorgesehene Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    Beschreibung

    Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke so neu geordnet, dass für die vorgesehene Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    Die Neuordnung des Gebiets soll einen Ausgleich zwischen den Interessen der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und der Allgemeinheit schaffen.

    Der Wert des Grundeigentums darf durch die Umlegung nicht geringer werden. Alle beteiligten Eigentümer sollen ein möglichst gleichwertiges Grundstück bekommen.

    Ist der Wert des neuen Grundstücks geringer als der des alten, wird die Differenz ausbezahlt. Teilt die Umlegungsstelle den Eigentümern ein Grundstück mit höherem Verkehrswert als das ursprüngliche zu, müssen diese eine Zahlung leisten.

    Hinweis: In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass ein neues Grundstück außerhalb des Umlegungsgebietes oder eine Geldabfindung angeboten wird.

    Beteiligte an einer Umlegung sind:

    • die Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer
    • die Gemeinde
    • alle Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den betroffenen Grundstücken
    • Bedarfs- und Erschließungsträger

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Ilsfeld (Gemeinde Ilsfeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    74360 Ilsfeld

    Postfachadresse

    Postfach 20

    74360 Ilsfeld

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro Ilsfeld, König-Wilhelm-Straße 75, 74360 Ilsfeld) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro Auenstein, Hauptstraße 12, 74360 Ilsfeld) Mo 09:00 - 12:30 Uhr Di 09:00 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07062 9042 0

    Fax: 07062 9042 19

    E-Mail: gemeinde@ilsfeld.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Lieferanschrift

    74064 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131/994-0

    Fax: 07131/994-150

    E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Die Neugestaltung bezieht sich

    • auf ein Gebiet innerhalb eines Bebauungsplans oder
    • auf im Zusammenhang bebaute Ortsteile.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Informationen zu Rechtbehelfen erhalten Sie in den Bekanntmachungen und Bescheiden innerhalb des Verfahrens.

    Verfahrensablauf

    Nach Information der Eigentümer leitet die Umlegungsstelle durch einen Beschluss das Verfahren ein. Im Beschluss bezeichnet sie das Umlegungsgebiet und führt die einzelnen im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke auf.

    Den Beschluss macht sie in der Gemeinde bekannt,beispielsweise in der Gemeindezeitung oder durch einen Aushang. Mit der Bekanntmachung dürfen wesentliche Änderungen am Grundstück nur noch mit Genehmigung der Umlegungsstelle vorgenommen werden (Verfügungs- und Veränderungssperre). Wesentliche Änderungen sind beispielsweise ein Verkauf oder bauliche Veränderungen.

    Innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, bei der Umlegungsstelle anzumelden.

    Die Umlegungsstelle erstellt eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis aller betroffenen Grundstücke und meldet die Umlegung an das zuständige Grundbuchamt. Dieses vermerkt die geplante Umlegung im Grundbuch.

    Die Umlegungsstelle fasst die im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke rechnerisch zu einer Umlegungsmasse zusammen. Von der Umlegungsmasse sondert sie alle künftig für öffentliche Verkehrsflächen (z.B. Straßen, Plätze, Grünanlagen) benötigten Flächen aus. Die verbleibende Umlegungsmasse ("Verteilungsmasse") wird so neu aufgeteilt, dass neue nutzbare Grundstücke entstehen.

    Die Umlegungsstelle erstellt einen Umlegungsplan nach Besprechung mit den Eigentümern. Im Umlegungsplan wird das Ergebnis der Neuordnung dargestellt.

    Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann in den Umlegungsplan Einsicht nehmen.

    Sind Sie am Umlegungsverfahren beteiligt, zum Beispiel als Grundstückseigentümer, erhalten Sie den für Sie betreffenden Auszug zugeschickt.

    Die Umlegungsstelle gibt öffentlich bekannt, zu welchem Zeitpunkt der Umlegungsplan unanfechtbar geworden ist und die rechtlichen Änderungen in Kraft treten. Bis zu dieser Bekanntmachung gilt die Verfügungs- und Veränderungssperre.

    Das Grundbuchamt und die unteren Vermessungsbehörden werden von der Umlegungsstelle informiert und berichtigen das Grundbuch bzw. das Liegenschaftskataster.

    Fristen

    Unterschiedlich. Sie erfahren sie in Bekanntmachungen und Bescheiden.

    Kosten

    keine

    Hinweis: Möglicherweise müssen die Eigentümer eine Zahlung leisten, wenn das neue Grundstück mehr wert ist als das alte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Finden die Eigentümer und die Gemeinde eine andere einvernehmliche Lösung, müssen sie kein Umlegungsverfahren durchführen. Für kleine Flächen mit geringem Neuordnungsbedarf gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit weniger Zeit- und Verwaltungsaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de