Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschaden melden
Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Gehwegschäden
Beschreibung
Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Gehwegschäden
Ansprechpartner
Für Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich, jedoch ist eine Benennung des genauen Ortes hilfreich.
Verfahrensablauf
Die Meldung über einen Gehwegschaden wird vom Stadtbauamt (Tiefbauabteilung) entgegengenommen, geprüft und ggf. das Weitere veranlasst.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg