Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschaden melden

    Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Gehwegschäden

    Beschreibung

    Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Gehwegschäden

    Ansprechpartner

    Für Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich, jedoch ist eine Benennung des genauen Ortes hilfreich.

    Verfahrensablauf

    Die Meldung über einen Gehwegschaden wird vom Stadtbauamt (Tiefbauabteilung) entgegengenommen, geprüft und ggf. das Weitere veranlasst.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 299)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de