Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschaden melden
Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Gehwegschäden
Beschreibung
Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Gehwegschäden
Ansprechpartner
Stadtbauamt (Stadtbauamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100762
76261 Ettlingen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich, jedoch ist eine Benennung des genauen Ortes hilfreich.
Verfahrensablauf
Die Meldung über einen Gehwegschaden wird vom Stadtbauamt (Tiefbauabteilung) entgegengenommen, geprüft und ggf. das Weitere veranlasst.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg