Gewerbe Abmeldung
Gewerbe abmelden
Das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht kümmert sich um alle Angelegenheiten in Bezug auf die Gewerbeordnung (GewO) und das Gaststättengesetz. Neben den erlaubnisfreien Betätigungen gibt es erlaubnispflichtige, voraussetzungs-bedürftige als auch überwachungsbedürftige Tätigkeiten.
Beschreibung
Das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht kümmert sich um alle Angelegenheiten in Bezug auf die Gewerbeordnung (GewO) und das Gaststättengesetz. Neben den erlaubnisfreien Betätigungen gibt es erlaubnispflichtige, voraussetzungs-bedürftige als auch überwachungsbedürftige Tätigkeiten.
Ansprechpartner
Für Neukirch wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Kosten
Kosten gemäß Verwaltungsgebührensatzung C13 . Einsicht über nachfolgende Ebene im Bereich der Satzungen zum Herunterladen: hier
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg