Einstellung in den Polizeidienst

    Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben

    Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.

    Beschreibung

    Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.

    Ansprechpartner

    Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (Hochschule für Polizei Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sturmbühlstraße 250

    78054 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Polizeipräsidium Ulm (Polizeipräsidium Ulm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterplatz 47

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0731 188-0

    Fax: 0731 188-2509

    E-Mail: ULM.PP@polizei.bwl.de

    De-Mail: Ulm.pp@polizei.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Von diesen erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

    Voraussetzungen

    Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:

    • Weiße Weste: kein Konflikt mit dem Gesetz
    • Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
    • deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
    • Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
    • körperliche Fitness
    • BMI (Body-Mass-Index): zwischen 18 und 27,5

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    • Sie beherrschen Ihre Muttersprache in Wort und Schrift
    • Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
    • Sie besitzen die Staats­an­ge­hö­rig­keit von Al­ba­ni­en, Al­ge­ri­en, Bos­ni­en u. Her­ze­go­wi­na, Chi­na, Frank­reich, Grie­chen­land, Irak, Ita­li­en, Ko­so­vo, Kroa­ti­en, Ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Po­len, Por­tu­gal, Ru­mä­ni­en, Rus­si­sche Fö­de­ra­ti­on, Ser­bi­en, Spa­ni­en, Tür­kei, Ukrai­ne oder Un­garn

    Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:

    Mittlerer Polizeivollzugsdienst:

    • mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss), Notendurchschnitt mindestens 3,2
    • höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), kein Mindestnotenschnitt
    • Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
    • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
      Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"

    Gehobener Polizeivollzugsdienst:

    • höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), Notendurchschnitt mindestens 3,0
    • Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
    • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
      Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater.
    Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

    Fristen

    Bewerbungsschluss:

    Mittlerer Polizeivollzugsdienst

    • 30. September für eine Einstellung im März des Folgejahres
    • 31. Dezember für eine Einstellung im September des Folgejahres

    Gehobener Polizeivollzugsdienst

    • 31. Dezember für eine Einstellung im Juli des Folgejahres

    Es gilt das Datum des Posteingangs bei Ihrer zuständigen Einstellungsberatung.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en